Russische Zentralbank macht Kehrtwende bei Kryptowährungen

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Die stellvertretende Zentralbankchefin Ksenia Yudayeva hat am heutigen Dienstag bestätigt, dass die Zentralbank der Nutzung von Kryptowährungen für den internationalen Zahlungsverkehr inzwischen offen gegenübersteht. Im Zuge dessen soll sie sogar gänzlich die eigene Haltung zu der neuen Anlageklasse überdenken. So wird Yudaeva wie folgt zitiert:

„Wir haben unsere Position im Hinblick auf Mining geändert und erlauben ebenfalls die Nutzung von Kryptowährungen für den Außenhandel.“

Allerdings wurde das offizielle Statement der Zentralbank zu dieser geänderten Einstellung nicht an die große Glocke gehängt, sondern lediglich zwischen anderen Ankündigungen eingereiht. Nichtsdestotrotz macht die Zentralbank mit dieser Kehrtwende eindeutige Zugeständnisse an die Politik, denn das russische Finanzministerium soll nun in finaler Form den Gesetzentwurf zur Regulierung von Kryptowährungen vorgelegt haben, der die entsprechenden Zulassungen für diese vorsieht.

So soll der Parlamentarier Anton Gorelkin speziell darauf gedrängt haben, dass sich nun auch endlich die Zentralbank zu dem Entwurf äußert und einlenkt, nachdem zuvor bereits mehrere andere Regierungsbehörden ihr grünes Licht gegeben hatten.

Die Nutzung von Kryptowährungen für den Außen,handel ist die wohl wichtigste Neuerung in dem überarbeiteten Entwurf, wobei diese angesichts des Ukraine-Konflikts und der damit einhergehenden Finanzsanktionen umso wichtiger geworden ist.

Die russische Zentralbank hatte sich zuvor eigentlich vehement gegen den Einsatz von Kryptowährungen im internationalen Zahlungsverkehr ausgesprochen, und im Januar sogar ein gänzliches Verbot von Krypto-Mining vorgeschlagen. Auch Präsident Wladimir Putin hatte im Oktober noch betont, dass Krypto nicht für den Handel von Rohstoffen genutzt werden sollte. Die Sanktionen des Westens haben diese Haltung innerhalb der russischen Regierung jedoch spürbar aufgeweicht.

Allerdings ist unklar, wie Kryptowähurngen Russland genau helfen könnten, die Sanktionen zu umgehen, da auch der Einsatz dieser alternativen Zahlungsmittel für die etwaigen Handelspartner einen Verstoß gegen ebendiese Auflagen bedeuten würden.

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