Richter stuft Kundengelder in Sparprogrammen als Eigentum von Celsius ein

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Richter Martin Glenn, der dem Insolvenzverfahren um die Krypto-Sparplattform Celsius vorsitzt, hat am 4. Januar entschieden, dass die im zinsbringenden Sparprogramm der Plattform angelegten Krypto-Vermögen der Celsius-Kunden nach den geltenden Geschäftsbedingungen als Eigentum von Celsius einzustufen sind. Davon betroffen sind schätzungsweise Kundengelder in Höhe von mehr als 4 Mrd. US-Dollar.

„Die Frage nach dem Eigentum der Gelder auf den Sparkonten ist vertragsrechtlich zu regeln“, wie der vorsitzende Richter in seinem Urteil zunächst feststellt. Unter Verweis auf die Nutzungsbedingungen des Sparprogramms schlussfolgert Glenn deshalb, dass „alle Rechte der betreffenden Digitalen Assets bei Celsius liegen, darunter auch die Eigentumsrechte“.

Die Formulierungen der Nutzungsbedingungen bewertet der Richter als „eindeutig“, so würde aus diesen klar hervorgehen, dass Celsius das Besitzrecht an den Krypto-Geldern hat. Entsprechend müssten diese nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens und nach dessen Rangfolge unter den verschiedenen Gläubigern der Plattform aufgeteilt werden. Dies hält Glenn für fairer, als wenn bestimmte Gläubiger zu den Eigentümern der Gelder erklärt und bevorzugt ausgezahlt werden. Dennoch führt er aus:

„Wie ich bereits wiederholt gesagt habe, bleiben die Rechte der Gläubiger bezüglich etwaiger Verstöße gegen das Vertragsrecht bestehen. Die Gläubiger werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens noch jede Gelegenheit bekommen, in einer ausführlichen Anhörung, ihre einzelnen Standpunkte vorzutragen.“

Darüber hinaus hat der Richter Celsius zugestanden, den Wiederherstellungsplan für das Insolvenzverfahren noch bis zum 15. Februar aufzuschieben. Zuvor hatte Glenn bereits angeordnet, dass die Sparplattform 44 Mio. US-Dollar aus den Verwahrungskonten in die Insolvenzmasse einfließen lässt.

Des Weiteren hat der Richter entschieden, dass 18 Mio. US-Dollar an Krypto-Geldern, die in dem Sparprogramm als Stablecoins angelegt sind, verkauft werden dürfen:

„Der Schuldner hat gute Argumente vorgebracht, weshalb dieser Verkauf genehmigt werden sollte.“

Dabei hatten Behörden und Gläubigervertretung eigentlich abgelehnt, dass Celsius einen derartigen Verkauf tätigen darf, denn nach deren Einschätzung hätte die Sparplattform bereits ausreichend Liquidität, um „die nächsten paar Monate zu überstehen“.




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