Italien genehmigt Kapitalertragssteuersatz von 26 Prozent auf Krypto-Handel

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Am 9. 20. Dezember 2022 hat der italienische Senat den Haushalt für 2023 genehmigt. In diesem ist auch eine höhere Besteuerung für Krypto-Anleger vorgesehen. Konkret geht es um eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 26 Prozent auf Krypto-Handel im Wert von über 2.000 Euro.

In der Gesetzgebung werden Krypto-Vermögenswerte als “eine digitale Darstellung von Wert oder Rechten, die elektronisch mit mittels Distributed Ledger Technologie oder ähnlicher Technologie übertragen und aufbewahrt werden kann”. Zuvor wurden Krypto-Vermögenswerte als Fremdwährung in dem Land behandelt. Die Besteuerung fiel da noch niedriger aus.

Wie Cointelegraph berichtete, wurde in dem Gesetzesvorschlag auch festgelegt, dass Steuerzahler die Möglichkeit haben, den Wert ihrer digitalen Vermögenswerten Bestände ab dem 1. Januar zu melden und eine Steuer in Höhe von 14 Prozent darauf zu bezahlen. Das soll einen Anreiz dafür bieten, digitale Vermögenswerte in der Steuererklärung anzugeben.

Zudem sind auch Steuererleichterungen zur Reduzierung von Strafen bei verpassten Steuerzahlungen, fiskale Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine Reduzierung im Rentenalter vorgesehen. Eine Steuererleichterung in Höhe von 21 Milliarden Euro für Unternehmen und Haushalte aufgrund der Energiekrise ist ebenfalls darin enthalten.

Giorgia Meloni, die erste weibliche italienische Premierministerin, hat für ihren Gesetzesvorschlag weitgehend Unterstützung bekommen, obwohl sie dramatische Steuerkürzungen bei ihrer Wahl im September versprochen hatte.

Laut lokalen Medienberichten hat Italien Maßnahmen ergriffen, um den Gasverbrauch im Land zu senken. Gebäude bekommen 15 Tage keine Zentralheizung und die Bevölkerung wurde gebeten, ihre Heizungen um 1 Grad herunter zu drehen und diese im Winter 1 Stunde länger pro Tag ausgeschaltet zu lassen.

Am 10. Oktober wurde die sogenannte MiCA-Verordnung genehmigt, die ein regulatorisches Rahmenwerk für Kryptowährungen in der EU bietet. MiCA soll im Jahr 2024 in Kraft treten.


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