Insolvenzverfahren um 3AC wird durch mangelnde Kooperation erschwert

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Die Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Krypto-Hedgefonds Three Arrows Capital (3AC) dürfen dessen Gründer nicht per Twitter zur Kooperation in dem Insolvenzverfahren zwingen, wie Richter Martin Glenn vom südlichen Bezirksgericht von New York am 2. Dezember entschieden hat.

Die Anwälte der Insolvenzverwalter haben in der virtuellen Anhörung entsprechend moniert, dass die 3AC-Gründer Zhu Su und Kyle Davies in den letzten Monaten wiederholt die Kooperation mit den Insolvenzverwaltern verweigert haben. „Es wurden Kommunikationsverpflichtungen vereinbart, die jedoch bisher keine zufriedenstellende Kooperation nach sich gezogen haben“, wie die Anwälte dahingehend angeben.

Hintergrund ist, dass sich die beiden Firmengründer nicht in den USA, sondern in Indonesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten befinden, weshalb es für die amerikanischen Insolvenzverwalter schwierig ist, ihre Handhabe durchzusetzen.

Auch über die Rechtsvertretung des Hedgefonds in Singapur konnte keine Mitarbeit erwirkt werden, weshalb die Insolvenzanwälte nun alternative Methoden nutzen wollen, um Su und Davies zur Kooperation zu bewegen.

Der vorsitzende Richter Glenn zeigt sich zwar offen für diese Argumentation, aber sieht rechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung. So dürften die beiden 3AC-Gründer zwar eigentlich zur Kooperation gezwungen werden, jedoch nur unter bestimmten Umständen:

„Aus Sicht des Gerichts wäre dies zwar für die Erwirkung der Kooperation relevant. […] Aber nach Paragraf 45 stellt sich die Frage, ob dieses Gericht befugt ist, auf persönlicher Ebene gegen die betreffenden Personen vorzugehen.“

Demnach wäre das Erzwingen der Kooperation über eine alternative Methode wie zum Beispiel Twitter nur möglich, wenn eine gesonderte „gerichtliche Anordnung“ dafür vorliegt.

Die Insolvenzverwalter haben bereits Kontrolle über 35,6 Mio. US-Dollar des Hedgefonds, die bei Banken in Singapur liegen. Zudem kontrollieren sie weitere Vermögen in Form von 60 verschiedenen Kryptowährungen, die bei verschiedenen Verwahrungsdienstleister eingelagert sind, und in US-Dollar konvertiert werden könnten, sobald dies notwendig ist.


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