Gericht erklärt Krypto-Staatsbürgerschaft durch Investition für verfassungswidrig

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Laut Reuters erklärte das Verfassungsgericht der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) am Montag, der Kauf einer Staatsbürgerschaft, eines E-Wohnsitzes und von Grundstücken mit der von der Regierung unterstützten digitalen Währung Sango sei verfassungswidrig, da eine Staatsbürgerschaft keinen Marktwert habe. Anfang Juli stellte die ZAR ihr Krypto-Zentrum Sango vor, um Krypto-Fachkräfte und -Enthusiasten weltweit anzuziehen, die Akzeptanz von Bitcoin (BTC) zu fördern und die neuen Krypto-Rechtsrahmen umzusetzen. Die Sango-Blockchain baut auf der Bitcoin-Blockchain auf, ähnlich wie eine Layer-2-Lösung.

In diesem Rahmen gibt es ein Programm zur Einbürgerung durch Investition, bei dem ausländische Staatsangehörige die Staatsbürgerschaft in der ZAR für 60.000 US-Dollar in Kryptowährung erwerben können. Eine entsprechende Menge an Sango-Token wird dabei als Sicherheit gehalten und nach fünf Jahren zurückgegeben. Ebenso kann ein E-Wohnsitz für 6.000 US-Dollar erworben werden. Dabei werden die Sango-Token für drei Jahre einbehalten. Man kann auch ein 250 Quadratmeter großes Grundstück in der ZAR für 10.000 US-Dollar mit Sango-Token kaufen, die 10 Jahre später zurückgegeben werden.

Laut der ZAR ist jeder Sango-Token zu einem Teil mit Bitcoin besichert. Im April wurde dieser als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Sango-Token können für 0,10 US-Dollar in den ersten Phasen des Initial Coin Offering erworben werden. In der letzten Runde liegt das Ziel pro Token bei 0,45 US-Dollar. Insgesamt gibt es 210 Millionen Token. Bislang wurden weniger als 20 Millionen Sango-Token erworben und die Behörden haben die erste Verkaufsrunde um etwa fünf Wochen verlängert.

Wohlhabende Investoren nehmen in der Regel an Investment-Programmen für eine zweite Staatsbürgerschaft teil, um geschäftliche Tätigkeiten aufnehmen zu können, Steuern zu sparen und das Reisen zu erleichtern. Das Bruttoinlandsprodukt der Zentralafrikanischen Republik ist seit seinem Höchststand Mitte der 1960er Jahre stetig gesunken. Mit den derzeitigen Reisepass kann man Visum frei in 17 Länder reisen.


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