Gemini und Genesis beantragen Klageabweisung der SEC gegen Sparprodukt

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Die Kryptobörse Gemini und der insolvente Krypto-Kreditgeber Genesis Global Capital haben gemeinsam die Abweisung der Klage der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) beantragt. In der Klage geht es darum, dass „Gemini Earn“ – das gemeinsame Krypto-Sparprodukt der beiden Firmen – vermeintlich gegen geltendes Wertpapierrecht verstoßen hat.

Die Unternehmen machen in ihren Anträgen geltend, dass Gemini Earn nicht als Wertpapier eingestuft werden sollte. Genesis argumentiert dahingehend, dass es sich bei den Anlagen der Kunden im Prinzip um Darlehen handelt, und beantragt deshalb, die Klage abzuweisen oder alternativ die Forderungen der SEC nach einer dauerhaften Unterlassungsverfügung und Schadensersatz zu streichen.

Darüber hinaus wurde von der Börsenaufsicht behauptet, dass Gemini, und nicht Genesis, für die kundenorientierten Aspekte des Earn-Programms verantwortlich war. Gemini sieht sich allerdings nur als bloßen Mittelsmann für das Sparprodukt, und kritisiert die Klage der SEC dementsprechend als „schlecht durchdacht“.

Nach der Klage der SEC im Januar meldete Genesis anschließend Konkurs an, was dazu führte, dass Earn-Nutzer seit Mitte November 2022 mit Auszahlungsbeschränkungen konfrontiert sind. Als Reaktion darauf reichte Gemini am Montag, den 22. Mai, eine umfassende Klage ein, die darauf abzielt, über 1,1 Milliarden US-Dollar an Vermögen für 232.000 Earn-Nutzer zurückzuholen.

Gemini und die Muttergesellschaft von Genesis, die Digital Currency Group (DCG), befinden sich in diesem Zusammenhang in Vermittlungsverhandlungen, um eine Umstrukturierungs- und Vergleichsvereinbarung auszuloten. Eine vorläufige Vereinbarung vom Februar wurde noch nicht abgeschlossen, zudem verpasste DCG Anfang des Monats eine Darlehenszahlung an Genesis in Höhe von 630 Millionen US-Dollar.

Gleichzeitig arbeiten Gemini und andere Gläubiger an einem „geänderten Wiederherstellungsplan“, der auch unabhängig verfolgt werden kann, falls das Vermittlungsverfahren scheitert. Ziel ist es, ein optimales Ergebnis für die Earn-Nutzer zu erzielen, wie die Börse in ihrem Blogpost erklärt.

Rechtsexperte Jack Baughman von JFB Legal, der Gemini als Anwalt vertritt, erklärt, dass die Klage der SEC es nur noch schwieriger und komplizierter macht, Gelder aus dem Genesis-Konkurs zurückzuholen, um Earn-Nutzer zu entschädigen. Demnach trägt das Verfahren nicht dazu bei, den Prozess zu beschleunigen und Vermögenswerte freizugeben, die an Earn-Nutzer zurückgegeben werden müssen.




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