FDIC warnt Anleger: Keine Einlagensicherung bei Krypto-Unternehmen

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  • FDIC warnt Banken vor irreführenden Darstellungen zur Einlagensicherung durch Krypto-Unternehmen.

  • Anleger werden ebenfalls darauf hingewiesen, dass für sie bei Krypto-Unternehmen keinerlei Einlagensicherung durch die FDIC gilt.

  • Das kriselnde Krypto-Unternehmen Voyager Digital wurde bereits angewiesen, entsprechende Falschangaben zu entfernen.

Die amerikanische Bundesversicherungsgesellschaft zur Einlagensicherung (FDIC) hat die Öffentlichkeit darauf hingewiesen, dass sie keinerlei Einlagensicherung für „Finanzprodukte bietet, die nicht von Banken herausgegeben werden“, darunter fallen demnach auch Krypto-Unternehmen.

Die FDIC hält amerikanische Banken in ihrer offiziellen Warnung zudem dazu an, ihr Risikomanagement im Hinblick auf die direkte und indirekte Zusammenarbeit mit Krypto-Unternehmen zu überprüfen. Die Bundesbehörde bestätigt zwar, dass die versicherten Banken mit einer Einlagensicherung von bis zu 250.000 US-Dollar pro Kunde geschützt sind, allerdings weist sie zugleich explizit darauf hin, dass die „Zahlungsunfähigkeiten und Insolvenzen von Unternehmen, die keine Banken sind, darunter Krypto-Verwahrer, Kryptobörsen, Handelsplattformen, Wallet-Dienstleister und andere Firmen, die ähnlich wie Banken agieren“, nicht diesem Schutz unterliegen.

„Einige Krypto-Unternehmen haben gegenüber ihren Kunden falsch dargestellt, dass ihre Krypto-Anlageprodukte durch eine FDIC-Einlagensicherung geschützt sind oder dass Kunden auf die FDIC vertrauen können, falls das Unternehmen insolvent wird“, wie die Behörde in diesem Kontext ausführt. Und weiter: „Derartige Statements sind unzutreffend, irreführend und fügen den Anlegern in jedem Fall Schaden zu.“

Der Warnhinweis der Behörde folgt auf eine vorherige Aufforderung der FDIC gegenüber der Krypto-Sparplattform Voyager Digital, in der dem Unternehmen ebenfalls zur Last gelegt wird, „falsche und irreführende“ Aussagen über die Einlagensicherung der bei ihr angelegten Gelder gemacht zu haben. So wären weder die Kunden der Plattform noch die Plattform selbst durch die FDIC gedeckt.

Dementsprechend gibt die Behörden in ihrer aktuellen Warnung zu bedenken:

„Wenn Krypto-Unternehmen oder Dritte, die mit diesen und den versicherten Banken zusammenarbeiten, falsche Angaben über die Gültigkeit oder den Umfang von Einlagensicherung machen, dann kann das für Banken zu rechtlichen Problemen führen. Darüber hinaus können die daraus entstehenden Ängste der Anleger zur Folge haben, dass diese aus Panik ihre Gelder von Banken abziehen, was Liquiditätsrisiken für die betreffenden Banken bedeuten könnte.“




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