Die Auswirkungen der MiCA-Verordnung auf die europäische Kryptobranche

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Der geplante Krypto-Gesetzentwurf Markets in Crypto-Assets (MiCA) beinhaltet eine Reihe von Normen, mit denen ein regulatorischer Rahmen für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte in Europa geschaffen werden soll. Es handelt sich hierbei um eine Reihe von Regeln, die Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets der EU sind, das als „Digital Finance Package” bezeichnet wird. Sie reguliert in erster Linie Krypto-Dienstleister und führt auch strenge Regeln für Stablecoin-Herausgeber ein. 

Neue Auflagen für Krypto-Dienstleister

Das MiCA-Gesetz zielt darauf ab, Standards für eine Vielzahl von Unternehmen festzulegen, die als „Cryptographic Asset Service Providers” oder CASPs klassifiziert werden. Diese Klassifizierung umfasst Unternehmen, die Dienstleistungen wie die Verwahrung, den Börsenhandel oder den Verkauf von digitalen Vermögenswerten anbieten.  Nach der MiCA-Regulierung muss jeder, der ein Krypto-Asset öffentlich anbieten möchte, einen detaillierten Projektentwurf zum jeweiligen Krypto-Asset vorlegen, der als „Whitepaper” bezeichnet wird. Das Dokument muss Informationen über den Herausgeber oder die Organisation enthalten, die versucht, den Vermögenswert börsenfähig zu machen. Außerdem muss es Daten zu den Rechten oder Pflichten enthalten, die mit dem Vermögenswert verbunden sind, sowie zu der Technologie, die ihm zugrunde liegt. 

Die Anbieter von Kryptowährungen müssen darin auch die möglichen Risiken aufführen, die mit der Investition in ihren Vermögenswert verbunden sind. In der Regel werden diese Informationen vom Emittenten des Krypto-Assets bereitgestellt. In manchen Fällen wird dies jedoch von der Börsenplattform übernommen. Das Konzept des „Whitepapers” ist vielen in der Krypto-Community zwar wohlbekannt, allerdings werden die EU-Vorschriften für diese laut Sam Tyfield, einem auf Unternehmensfusionen und -übernahmen spezialisierten Anwalt bei Shoosmiths, ein strengeres und standardisiertes Vorgehen erfordern.

Strengere Regeln für Stablecoins

Die MiCA-Verordnung schlägt zudem vor, die Regeln für Stablecoins zu verschärfen, indem die Herausgeber verpflichtet werden, einen Vermögenspool zu bilden, um die Stabilität ihrer Token zu gewährleisten. Zusätzlich müssen diese Vermögenswerte getrennt und auf risikoarme Weise investiert werden. Für die Emittenten von großen Stablecoins gelten zusätzlich noch strengere Regeln. Nach den MiCA-Standards müssen sie zum Beispiel noch höhere Eigenkapitalanforderungen erfüllen. Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass die Regeln für Stablecoins nicht für die Zentralbank-Digitalwährungen (CBDC) gelten werden. 

Bemerkenswerterweise sind Non-Fungible Tokens (NFT) von der MiCA-Regelung bisher ausgeschlossen, denn die Emittenten von Vermögenswerten, die „einzigartig und nicht fungibel” sind, sind von der Pflicht zur Erstellung eines Whitepapers ausgenommen. Nach diesem Wortlaut können jedoch Vermögenswerte, die als Teil einer großen Serie oder Sammlung ausgegeben werden, wiederum als fungibel angesehen werden. Diese Überlegung könnte Auswirkungen auf größere Projekte haben. Es sei darauf hingewiesen, dass die europäischen Gesetzgeber die MiCA-Verordnung als Reaktion auf die Bedenken bezüglich des Diem-Projekts von Facebook, das früher Libra genannt wurde, ausgearbeitet haben. Die Regelung soll planmäßig ab 2024 in Kraft treten, befindet sich derzeit jedoch noch im Stadium eines Gesetzesvorschlags.


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